Handhabung Informationen Daten-

VERHALTENSKODEX DER WALTER GROUP | CODE OF CONDUCT | 15 November 2021 8. Handhabung von Informationen, Daten- sicherheit und Datenschutz Alle Mitarbeiterinnen verpflichten sich zu einem offenen, wahrheitsgemäßen und vollständigen Aus- tausch arbeitsrelevanter Informationen und von Wis- sen im Unternehmen. Ausgenommen sind Informa- tionen, die der Geheimhaltung unterliegen. Wir ermutigen alle Arbeitnehmerinnen, Themen oder Bedenken in diesem Zusammenhang offen anzu - sprechen, ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Für Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Infor- mationen gilt das Gebot der Verschwiegenheit. Sie dürfen ausschließlich zu geschäftlichen Zwecken genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die WALTER GROUP geht mit den Daten ihrer Firmen- angehörigen sowie ihrer Geschäftspartner streng vertraulich und mit größtmöglicher Sorgfalt um. Wir erfassen und nutzen die Daten unserer Geschäfts- partner ausschließlich dafür, unsere Kundenaufträge den Anforderungen entsprechend zuverlässig ab- wickeln zu können. Die Erfassung der Daten erfolgt auf Basis der gesetzlichen Vorschriften. Zwei räumlich getrennte Rechenzentren mit parallel laufenden Systemen sorgen für eine weitestgehend ausfallsichere Durchführung der Kundenaufträge. Bei der Verarbeitung von Daten werden die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes (DSGVO) ver- bindlich eingehalten. Jeder Mitarbeiterin ist verpflichtet, die datenschutz- rechtlichen Bestimmungen sowie die internen betrieb- lichen Regelungen zur Datensicherheit einzuhalten.