CODE CONDUCT Geschenkvergabe

CODE OF CONDUCT VERHALTENSKODEX DER WALTER GROUP | 10 4.4. Geschenkvergabe, -annahme Die Annahme oder Forderung unangemessener Geschenke, finanzieller Zuwendungen, Provisi- onen sowie sonstiger Vorteile oder Begünstigungen ist strikt untersagt. Grundsätzlich dürfen Geschenke oder Einladungen unsere Geschäftsentscheidungen nicht beeinflussen. Sie müssen unserer Geschäftstätigkeit angemessen sein, dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen und müssen den allgemeinen Marktgepflogenheiten der Branche oder des Landes entsprechen. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmung wird als vorsätzlicher Verstoß gegen die Interessen des Unternehmens gewertet. 4.5. Spenden und Sponsoring Die WALTER GROUP unterstützt seit Jahrzehnten anerkannte soziale Einrichtungen und Organi- sationen mit namhaften Spendenbeträgen. Weiters werden selektiv gefördert: Soziale Institutionen, Vereine und Sozialprojekte in den Anrainergemeinden sowie im Raum Wien und Kufstein Berufsbildende Schulen, Fachhochschulen und Universitäten Lokale Sport- und Kulturveranstaltungen Lokale Initiativen in den Anrainergemeinden (Kinder-, Jugend-, Seniorenveranstaltungen) Darüber hinaus werden Mitarbeiter der WALTER GROUP in Notsituationen unterstützt. An politische Organisationen, Parteien oder Personen werden grundsätzlich keine Spenden geleistet. Die Entscheidung über Spenden und Sponsoring trifft ausschließlich der Vorstand.