CODE CONDUCT Umgang

CODE OF CONDUCT VERHALTENSKODEX DER WALTER GROUP | 9 4. Umgang mit externen Partnern 4.1. Fairer und respektvoller Umgang Wir behandeln Kunden, Lieferanten, Behörden, Transportpartner und ihre Fahrer stets fair und respektvoll. 4.2. Fairer Wettbewerb Wir bekennen uns zu einem fairen Wettbewerb unter Einhaltung des Wettbewerbsrechts sowie des Kartellrechts. Das bedeutet für unsere Mitarbeiter, dass Absprachen mit Mitbewerbern, ins- besondere betreffend Preise, Kapazitäten, Scheinangebote bei Ausschreibungen oder Wett- bewerbsverzicht, strikt unzulässig sind. Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie eigenverantwortlich ebenso einen fairen Wettbewerb sicherstellen. Die Leistungen unserer Lieferanten und Transportpartner werden marktgerecht und umgehend bezahlt, um gewährleisten zu können, dass deren Beschäftigte angemessen und gesetzeskonform entlohnt werden. 4.3. Antikorruption Wir wollen unsere Kunden ausschließlich über die Qualität unserer Dienstleistungen und Produkte akquirieren. Es ist daher allen Mitarbeitern strikt untersagt, dritten Personen Geldzahlungen, unangemessene Geschenke, sonstige Vorteile oder Begünstigungen zu versprechen oder zu gewähren, damit diese Unternehmen die WALTER GROUP wettbewerbswidrig bevorzugen. Unter dritten Personen verstehen wir insbesondere Lieferanten, Kunden, Behörden, Lobbyisten und private Personen. Ebenso darf kein Mitarbeiter Vorteile aus seiner Position im Unternehmen ziehen. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmung wird als vorsätzlicher Verstoß gegen die Interessen des Unternehmens gewertet.