CODE CONDUCT Vermeidung
CODE OF CONDUCT VERHALTENSKODEX DER WALTER GROUP | 8 3. Vermeidung von Interessenkonflikten Die Mitarbeiter der WALTER GROUP verpflichten sich, ihre Geschäftsentscheidungen stets im Interesse des Unternehmens zu treffen und nicht auf Basis eventueller persönlicher Interessen. Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn eine Entscheidung, die für das Unternehmen die beste wäre, im Widerspruch zu persönlichen oder privaten Interessen steht und deshalb nicht mehr unbefangen getroffen werden kann. In diesem Fall sind betroffene Mitarbeiter verpflichtet, ihren unmittelbaren Vorgesetzten oder übergeordneten Direktor oder Leiter Shared Services bzw. Services zu konsultieren. Ein Interessenkonflikt liegt auch dann vor, wenn Einladungen oder Geschenke geschäftsübliche Grenzen überschreiten. Um Interessenkonflikte grundsätzlich zu unterbinden, ist es Mitarbeitern der WALTER GROUP strikt untersagt, konkurrierende Tätigkeiten oder Geschäfte zu betreiben.