Einhaltung aller relevanten
Code of Conduct WALTER GROUP | Geschäftspartner CoC Geschäftspartner | Oktober 2025 Seite 6 von 10 Einhaltung aller relevanten nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Meeresumwelt und Binnengewässer vor schädlichen Emissionen und Einleitungen. 3.2 Ableitung von industriellem Abwasser Abwasser aus Betriebsabläufen, Fertigungsprozessen und sanitären Anlagen ist vor bzw. bei der Einleitung oder Entsorgung zu überwachen. Darüber hinaus sollten Maßnahmen eingeführt werden, um die Erzeugung von Abwasser zu reduzieren . 3.3 Reduzierung der Wasserentnahme effizientere Wassernutzung Der Geschäftspartner ist angehalten, den Wasserverbrauch kontinuierlich zu überprüfen und Maßnahmen zur Reduzierung der Wasserentnahme sowie zur Steigerung der Effizienz der Wassernutzung umzusetzen . Ziel ist es, die Auswirkungen auf lokale Wasserressourcen zu minimieren und einen nachhaltigen Umgang mit Wasser zu fördern. 3.4 Klimaschutz Reduktion der Treibhausgasemissionen Wir erwarten vo m Geschäftspartner ein aktives Engagement für den Klimaschutz und die kontinuierliche Reduzierung seiner Treibhausgasemissionen im Sinne der Dekarbonisierung. Ziel ist es, gemeinsam zur Erreichung der globalen Klimaziele beizutragen und die Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft voranzutreiben . Im Einklang mit der CSDDD umfasst dies die Pflicht, klimabezogene Risiken systematisch zu identifizieren, geeignete Maßnahmen - und Transformationspläne zu entwickeln und deren Umsetzung regelmäßig zu überprüfen und transparent zu dokumentieren. 3.5 Umgang mit Luft schadstoffen und Lärmemissionen Emissionen von Luftschadstoffen und Lärmbelästigungen aus den Betriebsabläufen sind vor ihrer Freisetzung zu identifizieren, regelmäßig zu überwachen, zu prüfen und, wo erforderlich, wirksam zu behandeln. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, seine Abgasreinigungssysteme zu verlässig zu betreiben und instand zu halten. Darüber hinaus wird erwartet, dass er wirtschaftlich tragfähige Lösungen entwickelt und umsetzt , um Emissionen jeder Art so weit wie möglich zu minimieren. 3.6 Umgang mit Abfall und gefährlichen Stoffen Der Geschäftspartner hat einer systematischen Herangehensweise zu folgen , um Festabfall zu identifizieren, zu handhaben, zu reduzieren und verantwortungsvoll zu entsorgen oder zu recyceln. Die Vorgaben des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung vom 22. März 1989 in der jeweils geltenden Fassung einschließlich der einschlägigen Verbote und Kontrollmechanismen - sind zu beachten. Chemikalien oder andere Stoffe, die bei Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, sind so zu handhaben, dass bei Umgang , Beförderung, Lagerung, Nutzung, Recycling bzw. Wiederverwendung und Entsorgung , jederzeit die Sicherheit gewähr leistet ist. Quecksilber ist im Einklang mit den Vorgaben des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber vom 10. Oktober 2013 zu behandeln; persistente organische Schadstoffe (POPs) sind gemäß den Regelungen des Stockholmer Übereinkommens vom 22. Mai 2001 in der aktuellen Fassung zu handhaben.