Fairer Wettbewerb Grundsätze

Code of Conduct WALTER GROUP | Geschäftspartner CoC Geschäftspartner | Oktober 2025 Seite 8 von 10 4.1 Fairer Wettbewerb Die Grundsätze fairer Geschäftspraktiken, fairer Werbung und fairen Wettbewerbs sind strikt einzuhalten. Darüber hinaus sind die geltenden Kartellgesetze ausnahmslos zu beachten. Verboten sind insbesondere Absprachen oder andere wettbewerbswidrige Handlungen, die Preise, Konditionen, Kapazitäten oder Quoten beeinflussen oder die eine Aufteilung von Gebieten oder Kunden vorsehen. Ebenso untersagt sind Absprachen zwischen Kunden und dem Geschäftspartner, die die unternehmerische Entscheidungsfreiheit der Kunden bei der Preis - oder Konditionengestaltung einschränken. Dies umfasst etwa auch Absprachen über Zuschläge (z. B. Treibstoff - oder Sicherheitszuschläge), wie sie in der Vergangenheit in der Logistikbranche zu erheblichen Kartellstrafen geführt haben. Darüber hinaus darf der Geschäftspartner keine sensiblen wettbewerbsrelevanten Informationen mit Mitbewerbern austauschen oder vertrauliche Informationen über Mitbewerber an die WALTER GROUP weitergeben . 4.2 Geheimhaltung/Datenschutz Der Geschäftspartner ist verpflichtet, sämtliche vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse sowie personenbezogenen Daten, die er im Rahmen der Zusammenarbeit mit der WALTER GROUP erhält, strikt zu schützen. Dies umfasst insbesondere Informationen des Auftraggebers, von Zulieferern, Kund en, Verbraucher innen und Arbeitnehmerinnen. Der Geschäftspartner ha t sicherzustellen, dass vertrauliche Daten und Geschäftsgeheimnisse weder unbefugt weitergegeben noch missbraucht oder für andere Zwecke als die vereinbarten verwendet werden. Dazu gehören unternehmensinterne Strategien, Finanz - und Preisdaten, technische E ntwicklungen, Kundendaten sowie sonstige sensible Informationen. Bei der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Weitergabe personenbezogener Daten sind stets die geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere die EU -Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), sowie einschlägige Vorschriften zur Informationssicherhei t zu beachten. Der Geschäftspartner hat angemessene organisatorische und technische Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Sicherheit aller Informationen zu gewährleisten. 4.3 Geistiges Eigentum Rechte an geistigem Eigentum sind uneingeschränkt zu achten . Technologie- und Know-how-Transfer dürfen nur so erfolgen, dass geistige Eigentumsrechte sowie vertrauliche Kundeninformationen jederzeit wirksam geschützt bleiben . Die unbefugte Nutzung, Weitergabe oder Nachahmung von geistigem Eigentum ist strikt untersagt. 4.4 Integrität/Bestechung, Vorteilnahme Bei allen Geschäftsaktivitäten sind höchste Integritätsstandards zu wahren. Der Geschäftspartner verfolgt eine strikte Null -Toleranz- Politik gegenüber Bestechung, Korruption, Erpressung, Unterschlagung und jeglicher Form unzulässiger Vorteilsgewährung zu verfolgen. Verboten sind insbesondere das Anbieten, Versprechen, Gewähren, Fordern, Annehmen oder Sich -Vers chaffen von Geld, Geschenken, Einladungen oder sonstigen Vorteilen jeglicher Art, die dazu bestimmt sind oder den Anschein erwecken können, eine geschäftliche Entscheidung unlauter zu beeinflussen oder einen