Umsetzung Anforderungen unrechtmäßigen
Code of Conduct WALTER GROUP | Geschäftspartner CoC Geschäftspartner | Oktober 2025 Seite 9 von 10 unrechtmäßigen Vorteil zu erlangen. Dieses Verbot gilt unabhängig davon, ob es sich um Amtsträgerinnen, Geschäftspartnerinnen oder sonstige Dritte handelt. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, wirksame Verfahren und interne Kontrollen einzuführen, um die Einhaltung dieser Standards jederzeit sicherzustellen und nachweisen zu können. 4.5 Einfuhr und Ausfuhrkontrollen Der Geschäftspartner gewährleistet die strikte Einhaltung aller relevanten Gesetze für den Import und Export von Waren, Dienstleistungen und Informationen. Ebenso sind die jeweils anwendbaren Sanktions- und Embargolisten zu beachten. Der Geschäftspartner sorgt dafür, dass alle im Zusammenhang mit dem Abbau, Handel und der Ausfuhr von Mineralien aus Konflikt - und Hochrisikogebieten erhobenen Steuern, Abgaben und Lizenzgebühren gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entrichtet werden. 4.6 Insiderinformationen und vertrauliche Daten Für den Fall, dass der Geschäftspartner im Rahmen unserer Zusammenarbeit Zugang zu vertraulichen oder nicht öffentlich bekannten Informationen erhält, ist er verpflichtet, diese strikt vertraulich zu behandeln. Solche Informationen dürfen weder direkt noch indirekt weitergegeben noch zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter genutzt werden. Dies gilt insbesondere für Informationen, die falls sie an Finanz- oder Kapitalmärkten relevant sein könnten als Insiderinformationen im Sinne anwendbarer Marktmi ssbrauchsregelungen einzustufen wären. Jeder Missbrauch oder die unbefugte Weitergabe vertraulicher Informationen stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex dar. 5. Umsetzung der Anforderungen Wir erwarten von unsere m Geschäftspartner, dass er entlang seiner Wertschöpfungskette Risiken systematisch identifizier t , bewerte t und geeignete Präventions - und Abhilfemaßnahmen ergreift. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, seine Verfahren regelmäßig zu überprüfen und der WALTER GROUP auf Anfrage oder in vereinbarten Abständen Bericht zu erstatten . Besteht ein Verdacht oder Hinweis auf mögliche oder tatsächliche Verstöße, die direkt oder indirekt die Geschäftsbeziehung mit der WALTER GROUP betreffen, so ist dieser unverzüglich und ohne jeden Aufschub an die WALTER GROUP zu melden auch dann, wenn der Sachverhalt noch nicht abschließend aufgeklärt ist. Darüber hinaus ist der Geschäftspartner verpflichtet, die WALTER GROUP regelmäßig und transparent über Risiken sowie die ergriffenen Maßnahmen zur Risikominimierung zu informieren. Die Einhaltung der in diesem Dokument festgelegten Standards kann mithilfe eines Self-Assessments als auch durch risikobasierte Audits überprüft werden. Der Geschäftspartner stimmt zu , dass die WALTER GROUP auf eigene Kosten solche Audits an den Betriebsstätten des Geschäftspartner s durchführt entweder selbst oder durch beauftragte externe Prüfer. Diese Audits erfolgen zu den üblichen Geschäftszeiten nach angemessener Vorankündigung . Ein Widerspruch ist nur dann zulässig, wenn zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.