Geltungsbereich WALTER GROUP

Code of Conduct WALTER GROUP | Geschäftspartner CoC Geschäftspartner | Oktober 2025 Seite 2 von 10 Die WALTER GROUP ist mit ihren Unternehmen europa - bzw. weltweit in unterschiedlichen Geschäftszweigen tätig. Es zählt zu unseren Unternehmens - grundsätzen, unternehmerisches Handeln mit ethischen Werten, sozialer und ökonomischer Verantwortung in Einklang zu bringen. Wir erwarten, dass jeder Geschäftspartner mit den Werten der WALTER GROUP übereinstimmt und die Verhaltensgrundsätze erfüllt. Darüber hinaus bekennt sich die WALTER GROUP ausdrücklich zu international anerkannten Standards, darunter die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (AEMR), die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die P rinzipien des UN Global Compact sowie die OECD - Leitsätze für multinationale Unternehmen. Diese Rahmenwerke bilden die Grundlage für unseren Verhaltenskodex und unser tägliches Handeln. 1. Geltungsbereich Dieser Verhaltenskodex (Code of Conduct) legt die verbindlichen Mindestanforderungen für jeden Geschäftspartner der WALTER GROUP in Bezug auf gesellschaftliche und ökologische Aspekte fest, insbesondere hinsichtlich Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und ethischem Geschäftsverhalten. Als Geschäftspartner im Sinne dieses Verhaltenskodex gilt jedes Unternehmen, jede Organisation oder Einzelperson, die außerhalb eines arbeitsrechtlichen Dienstverhältnisses in einer vertraglichen oder faktischen Geschäftsbeziehung mit der WALTER GROUP oder einem ihrer verbundenen Unternehmen steht , einschließlich insbesondere Lieferanten , Subunternehmer, Berater und sonstiger Dienstleister (im Folgenden zusammenfassend Geschäftspartner). Die Zustimmung zu diesem Kodex ist verbindliche Grundlage und Bestandteil jeder Geschäftsbeziehung mit der WALTER GROUP. Setzt ein Geschäftspartner seinerseits weitere Geschäftspartner, Subunternehmer oder Dienstleister ein, verpflichtet er sich, die Grundsätze dieses Kodex an diese weiterzugeben und sicherzustellen, dass die Anforderungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette eingehalten werden. Im Sinne der Corporate Sustainability Due Diligence Directive ( CSDDD ) umfasst dies insbesondere die Pflicht, geeignete und risikobasierte Kontroll - und Überwachungsmaßnahmen zu ergreifen, negative Auswirkungen zu identifizieren, zu verhindern oder zu beenden sowie über deren Umsetzung zu berichten. Ein Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex kann für die WALTER GROUP in letzter Konsequenz Grund und Anlass sein, die Geschäftsbeziehung einschließlich aller zugehörigen Verträge zu beenden.