Kenntnisnahme Einverständnis Geschäftspartner
Code of Conduct WALTER GROUP | Geschäftspartner CoC Geschäftspartner | Oktober 2025 Seite 10 von 10 5.1 Beschwerdeverfahren Der Geschäftspartner ist verpflichtet, die von der WALTER GROUP bereitgestellten Informationen zur Erreichbarkeit, Zuständigkeit und Durchführung des Beschwerdeverfahrens in geeigneter Form an seine Mitarbeitende weiterzugeben. Das Verfahren muss für alle Mitarbeitende leicht zugänglich sein, die Vertraulichkeit ihrer Identität wahren und einen wirksamen Schutz vor Benachteiligungen gewährleisten . Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass auch externe Stakeholder, die von möglichen Auswirkungen betroffen sind, Zugang zu diesem B eschwerdemechanismus haben. Erhält der Geschäftspartner von der WALTER GROUP keinen gesonderten Hinweis, ist er verpflichtet, auf Betriebsebene einen wirksamen Beschwerdemechanismus einzurichten. Dieser muss Einzelpersonen und Gemeinschaften offenstehen, die von negativen Auswirkungen betroffen sein können . Alle eingehenden Beschwerden sind gewissenhaft z u prüfen, nachzuverfolgen und nachvollziehbar zu dokumentieren. Zusätzlich stellt die WALTER GROUP eine eigene Hinweisgeberplattform zur Verfügung, über die Meldungen offen oder anonym eingebracht werden können : https://wltr.gp/whistleblower/ Sollte ein Verstoß gegen die Regelungen dieses Verhaltenskodex festgestellt werden, wird die WALTER GROUP dem Geschäftspartner eine angemessene Nachfrist zur Behebung des Regelverstoßes setzen . Ist eine Abhilfe nicht in absehbarer Zeit möglich, so hat der Geschäftspartner dies der WALTER GROUP unverzüglich und transparent anzuzeigen , damit gemeinsam ein wirksames Konzept mit Zeitplan zur Beendigung oder Minimierung des Verstoßes erstell t und umgesetzt werden kann. Die WALTER GROUP ist berechtigt , die Geschäftsbeziehung währenddessen temporär auszusetzen. Verstreicht die Nachfrist ergebnislos oder bewirken auch die vereinbarten Maßnahmen keine Abhilfe und besteht kein e weitere Möglichkeit den Verst oß zeitgerecht und in wirtschaftlich vertretbarem Ausmaß zu beheben, ist die WALTER GROUP berechtigt die Geschäftsbeziehung abzubrechen und die entsprechenden Verträge zu kündigen. Unbeschadet der vorstehend beschriebenen Verfahren und Fristen gilt jeder Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex grundsätzlich als schwerwiegender Verstoß gegen vertragliche Pflichten des Geschäftspartners. Ebenso unberührt bleiben die gesetzlichen Rechte zur außerordentlichen Kündigung auch ohne Nachfristsetzung insbesondere bei vorsätzlichen oder als besonders schwerwiegend einzustufenden Verstößen sowie das Recht auf Geltendmachung von Schadenersatz. 6. Kenntnisnahme und Einverständnis des Geschäftspartner s Mit der Kenntnisnahme und Annahme dieses Verhaltenskodex verpflichtet sich der Geschäftspartner, die darin aufgeführten Grundsätze und Anforderungen uneingeschränkt und jederzeit stets einzuhalten. Dieser Verhaltenskodex gilt als verbindlicher Bestandteil der Geschäftsbeziehung mit der WALTER GROUP. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, den Inhalt dieses Kodex in geeigneter und verständlicher Form an seine Arbeitnehmerinnen, Beauftragten und eingesetzten Subunternehmer weiterzugeben, regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen durchzuführen sowie sicherzustellen, dass die Einhaltung überprüft und dokumentiert wird.