Allgemeine Verhaltensregeln Compliance

VERHALTENSKODEX DER WALTER GROUP | CODE OF CONDUCT | 7 November 2021 1.2. Allgemeine Verhaltensregeln Die Verhaltensgrundsätze sind ein fixer Bestandteil der Unternehmenskultur der WALTER GROUP. Die Integrität beginnt beim Management. Unsere Füh- rungskräfte sollen ihren Mitarbeiterinnen durch ihr vorbildhaftes persönliches Verhalten und durch ihre soziale Kompetenz die Inhalte und die Bedeutung unseres Verhaltenskodex vermitteln und sie bei des- sen Umsetzung unterstützen. Jeder Mitarbeiterin trägt die persönliche Verantwortung für die Einhal- tung dieser Prinzipien. Die Verhaltensgrundsätze gelten sowohl unterneh- mensintern als auch gegenüber unseren Geschäfts- partnern. Jeder Mitarbeiterin ist berechtigt und aufgefordert, Verstöße gegen den Verhaltenskodex bzw. gegen Gesetze und Vorschriften bei seinem/ihrem direkten Vorgesetzten (z.B. Verkehrsdirektion, Kaufmännische Direktion, Verkaufsdirektion oder Leitung Shared Services bzw. Services) zu melden. Diese sind ver- pflichtet, die Meldung streng vertraulich zu behan - deln und ihr sorgfältig nachzugehen. Aus einer dies- bezüglichen Meldung darf keiner oder keinem Mitar- beiterin ein Nachteil im Unternehmen erwachsen. Neuen Mitarbeiterinnen wird im Rahmen ihrer Aus- bildung der Verhaltenskodex der WALTER GROUP zur Kenntnis gebracht. Sie bestätigen mit ihrer Unter- schrift, die Verhaltensregeln stets einzuhalten. 1.3. Compliance Einhaltung von Gesetzen und Regeln Nach heutigem Verständnis steht Compliance sinn- gemäß für Handeln im Einklang mit den geltenden Gesetzen, die gesetzeskonforme Ermittlung von Steuern und deren fristgerechter Abführung, den Datenschutz sowie für die Einhaltung interner Richt- linien und Verhaltensregeln. Der Vorstand der WALTER GROUP setzt mit diesem Code of Conduct geeignete Maßnahmen, um die Compliance aller Unternehmen der Gruppe und ihrer Mitarbeiterinnen zu gewährleisten. Die Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften auf nationaler, europäischer sowie internationaler Ebene ist ein Grundprinzip der WALTER GROUP. Jeder Mitarbeiterin, unabhängig von ihrer/seiner Position im Unternehmen, ist verpflichtet, die internen Verhaltensregeln (wie Zirkulare oder Arbeitsanwei- sungen) sowie alle gesetzlichen Vorschriften in ihrem/ seinem Verantwortungsbereich zu beachten und danach zu handeln. Bei Fragen zu gesetzlichen Vorschriften ist die Rechts- abteilung der WALTER GROUP zu konsultieren. Bei bewussten Verstößen gegen diese Grundsätze muss jeder Mitarbeiterin unabhängig von mögli- chen zivil- oder strafrechtlichen Folgen mit diszipli- narischen Konsequenzen rechnen.