Dokumentation Geschäftsvorgängen Beachtung
VERHALTENSKODEX DER WALTER GROUP | CODE OF CONDUCT | 9 November 2021 2.2. Dokumentation von Geschäftsvorgängen Jeder Geschäftsvorgang (z.B. Transportauftrag, Lieferantenauftrag, Kundenauftrag etc.) muss ord- nungsgemäß und vollständig, in Übereinstimmung mit den internen Prozessen sowie den gesetzlichen Vorschriften, dokumentiert werden. 2.3. Beachtung des Kreditlimits Für jeden Kunden wird vom Shared Service Finanz- wesen im Rahmen einer Bonitätsprüfung ein internes Kreditlimit erteilt. Potenzielle Interessenten bzw. Neukunden müssen mittels Bonitätsanfrage gemeldet und für sie muss um ein Kreditlimit ange- sucht werden. Aufträge dürfen nur angenommen werden, wenn diese durch ein verfügbares Kreditlimit des Kunden gedeckt sind. Falls das Kreditlimit überschritten ist, muss vor Auftragsannahme mit dem Shared Service Finanzwesen die weitere Vorgangsweise abgestimmt werden. Falls kein Kreditlimit gewährt werden kann, dürfen Aufträge nur gegen entsprechende Sicherheiten (Vor- auskassa, Bankgarantie oder Ausfallshaftung) abge- wickelt werden. Die Nichtbeachtung dieser Bestim- mungen wird als vorsätzlicher Verstoß gegen die Interessen des Unternehmens gewertet. 2.4. Konsum von Alkohol und Drogen Wir appellieren an die Eigenverantwortung aller, den regelmäßigen Konsum von Alkohol im Interesse der Gesundheit zu vermeiden sowie auf den Konsum von Drogen generell zu verzichten. Der Konsum von Alkohol ist während der Arbeitszeit und in den Arbeitspausen (in allen Betriebsstätten, in den firmeneigenen Restaurants/Pubs) verboten. In Ausnahmefällen ist das maßvolle Trinken alkoholi- scher Getränke (ausgenommen Spirituosen) während der Arbeitspausen gestattet: etwa bei Ernennungen oder beim Anstoßen auf den Geburtstag einer Mitarbeiterin/eines Mit- arbeiters nach Genehmigung durch ihren/seinen Vorgesetzten das Feiern besonderer Anlässe in unserem Firmenpub nach Genehmigung durch die zuständige Direktion/den Vorstand Der Konsum von Drogen ist während der Arbeitszeit und in den Arbeitspausen ausnahmslos verboten. Arbeitnehmerinnen, die unter Alkohol- oder Drogen- einfluss am Arbeitsplatz erscheinen, werden von ihrem Arbeitsplatz verwiesen. Sie müssen ebenso mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen (formel- le Abmahnung, im Wiederholungsfall Entlassung), wie Mitarbeiterinnen, die gegen die generelle Alkohol- und Drogenregelung verstoßen.