Vermeidung Interessenkonflikten Mitarbeiterinnen
10 | CODE OF CONDUCT | VERHALTENSKODEX DER WALTER GROUP November 2021 Die Mitarbeiterinnen der WALTER GROUP verpflicht- en sich, ihre Geschäftsentscheidungen stets im Interesse des Unternehmens zu treffen und nicht auf Basis eventueller persönlicher Interessen. Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn eine Entschei - dung, die für das Unternehmen die beste wäre, im Widerspruch zu persönlichen oder privaten Inter- essen steht und deshalb nicht mehr unbefangen getroffen werden kann. In diesem Fall sind betroffene Mitarbeiterinnen verpflichtet, seinen/ihren unmittel - baren Vorgesetzten (z.B. Verkehrsdirektion, Kauf- männische Direktion, Verkaufsdirektion oder Leitung Shared Services bzw. Services) zu konsultieren. Ein Interessenkonflikt liegt auch dann vor, wenn Ein - ladungen oder Geschenke geschäftsübliche Grenzen überschreiten. Um Interessenkonflikte grundsätzlich zu unterbinden, ist es Firmenangehörigen der WALTER GROUP strikt untersagt, konkurrierende Tätigkeiten oder Geschäfte zu betreiben. 3. Vermeidung von Interessenkonflikten