Faire Arbeitszeit Arbeitszeiten
Code of Conduct WALTER GROUP | Geschäftspartner CoC Geschäftspartner | Oktober 2025 Seite 4 von 10 2.4 Faire Arbeitszeit Die Arbeitszeiten müssen den geltenden Gesetzen oder , sofern höher, den anerkannten Branchenstandards entsprechen. Überstunden dürfen nur auf freiwilliger Basis geleistet werden. 2.5 Vereinigungsfreiheit Das Recht der Arbeitnehmerinnen , Organisationen ihrer Wahl zu gründen, ihnen beizutreten, Kollektivverhandlungen zu führen und zu streiken, ist uneingeschränkt zu respektieren. In Fällen, in denen die Vereinigungsfreiheit und das Recht zu Kollektivverhandlungen gesetzlich eingeschränkt sind, sind alternative Möglichkeiten eines unabhängigen und freien Zusammenschlusses der Arbeitnehmerinnen zum Zweck von Kollektivverhandlungen einzuräumen. Eine Benachteiligung aufgrund von Gründung, des Beitritts oder der Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmerorganisation ist strikt untersagt. Arbeitnehmervertreterinnen ist freier Zugang zu den Arbeitsplätzen ihrer Kolleg innen zu gewähren, um sicherzustellen, dass sie ihre Rechte in gesetzmäßiger und friedlicher Weise wahrnehmen können. 2.6 Diskriminierungsverbot Jegliche Form der Ungleichbehandlung von Mitarbeitenden ist unzulässig, soweit sie nicht durch die Erfordernisse der Beschäftigung sachlich gerechtfertigt ist. Dies umfasst insbesondere Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Geschlechtsidentität, nationaler, ethnischer oder sozialer Herkunft, Hautfarbe, Behinderung, Gesundheitsstatus, politischer Überzeugung, Weltanschauung, Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung. Das Diskriminierungsverbot erstreckt sich ausdrücklich auch auf die gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit. Die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jeder einzelnen Person sind zu respektieren. Jegliche Form von Diskriminierung, Einschüchterung, Belästigung oder ungerechtfertigter Benachteiligung im Arbeitsumfeld ist strikt zu unterbinden. 2.7 Gesundheitsschutz; Sicherheit am Arbeitsplatz Der Geschäftspartner trägt die Verantwortung f ür ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld. Hierzu hat er wirksame Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzsysteme einzurichten und anzuwenden, die Unfälle sowie berufsbedingten Gesundheitsrisiken vorbeugen. Übermäßige körperliche oder geistige Belastungen sind durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Während der Ausführung von Arbeiten und Dienstleistungen für die WALTER GROUP ist der Konsum und Besitz von Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz ausnahmslos untersagt. Zudem werden die Beschäftigten regelmäßig über geltende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsnormen sowie Maßnahmen informiert und geschult. Ferner ist jederzeit Zugang zu sauberem Trinkwasser in ausreichender Menge sowie zu hygienischen sanitären Einrichtungen sicherzustellen.