Umgang externen Partnern
VERHALTENSKODEX DER WALTER GROUP | CODE OF CONDUCT | 11 November 2021 4.1. Fairer und respektvoller Umgang Wir behandeln Kunden, Lieferanten, Behörden, Transportpartner und ihre Fahrer stets fair und respektvoll. 4.2. Fairer Wettbewerb Wir bekennen uns zu einem fairen Wettbewerb unter Einhaltung des Wettbewerbsrechts sowie des Kar- tellrechts. Das bedeutet für unsere Mitarbeiterinnen, dass Absprachen mit Mitbewerbern strikt unzulässig sind, insbesondere betreffend Preise, Kapazitäten oder Scheinangeboten bei Ausschreibungen. Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie eigenverantwortlich ebenso einen fairen Wettbewerb sicherstellen. Die Leistungen unserer Lieferanten und Transport- partner werden marktgerecht und umgehend bezahlt, um gewährleisten zu können, dass deren Beschäftigte angemessen und gesetzeskonform entlohnt werden. 4.3. Antikorruption Wir wollen unsere Kunden und Partner ausschließ- lich über die Qualität unserer Dienstleistungen und Produkte akquirieren. Es ist daher allen Mitarbeiterinnen strikt untersagt, dritten Personen Geldzahlungen, unangemessene Geschenke, sonstige Vorteile oder Begünstigungen zu versprechen oder zu gewähren, damit diese Unternehmen die WALTER GROUP wettbewerbs- widrig bevorzugen. Unter dritten Personen verstehen wir insbesondere Lieferanten, Kunden, Behörden, Lobbyisten und private Personen. Ebenso darf keine Mitarbeiterin Vorteile aus ihrer/ seiner Position im Unternehmen ziehen. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmung wird als vorsätzlicher Verstoß gegen die Interessen des Unternehmens gewertet. 4. Umgang mit externen Partnern